rPET im Lebensmittelkontakt

Gastbeitrag von Mag. Lisa Maria Pechhacker, lms consulting

Sechs Hände halten Kunststoffflaschen in die Höhe
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Mag. Lisa Pechhacker leistet professionelle Beratung für Kunststoffrecyclingbetriebe und Hersteller von Materialien aus Kunststoffrezyklat © lms-consulting

05.07.2021

Die ambitionierten Ziele der EU bei der Kreislaufwirtschaft erfordern hohe Steigerungen bei Rezyklatanteilen. PET ist das bevorzugte Verpackungsmaterial für Lebensmittelkontakt und hier lässt sich ein klarer Trend erkennen: Von der Wasserflasche bis zur Obstschale – rPET-Anteile von 30 bis 100 % sind keine Seltenheit mehr.

Die Verwendung von PET im direkten Lebensmittelkontakt ist klar geregelt. So muss Post-Consumer-rPET zum einen klare Vorgaben zu Herkunft und Reinheit erfüllen, zum anderen muss es in einem SupercleanProzess tiefengereinigt werden.

Strenge Kriterien

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fungiert als wichtiges Glied zwischen Industrie und Gesetzgebung. Sie bewertet jeden Superclean-Prozess im Hinblick auf dessen Reinigungseffizienz. Dafür wurden strenge Kriterien geschaffen. Denn egal, was in der PET-Flasche enthalten war, am Ende des Recylingprozesses muss jedenfalls ein lebensmitteltaugliches, sicheres PET-Rezyklat entstehen. Für PET gibt es diese konkreten Bewertungskriterien seit 2012, für alle anderen Kunststoffe wartet die Industrie noch darauf.

Warten auf Zulassungen

Die EFSA hat bereits etwa 130 PostConsumer-PET-Recyclingprozesse evaluiert und das Ergebnis ihrer Analysen in sogenannten Scientific Opinions veröffentlicht. Die meisten Einreichungen basieren auf Starlinger- und Erema-Technologie, was die österreichische Technologieführung im Kunststoffrecycling unterstreicht. Diese Opinions stellen aber noch keine offiziellen Zulassungen dar. Die Europäische Kommission muss diese erst ausstellen – und darauf wartet die Kunststoffindustrie seit mehr als einem Jahrzehnt. Nach Aussagen von Bastiaan Schupp (Legislative Officer FCM, Europäische Kommission) sollen die ersten Zulassungen Ende 2021 kommen. Bis dahin gilt noch nationales Recht, wobei dieses in Österreich wie auch in den meisten anderen EU-Ländern aber mit der EUGesetzgebung harmoniert.

Regelmäßige Kontrollen

Sobald die ersten Prozesse zugelassen werden, sind auch die nationalen Behörden am Zug. Sie müssen dann bei regelmäßigen Kontrollen in den Recyclingbetrieben sicherstellen, dass die für die hohe Reinigungseffizienz notwendigen Parameter eingehalten werden und die Betriebe dies mit einem wirksamen Qualitätssicherungssystem überwachen. Damit unterscheidet sich das europäische Modell dann grundlegend von der amerikanischen FDA-Zulassung, die abseits der Technologie auf Eigenverantwortung der Betriebe setzt. Auf internationaler Ebene ist das EuCertPlast-Zertifikat eine Möglichkeit, Qualität und Transparenz bei der Herstellung von Kunststoffrezyklaten zu gewährleisten.

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